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Registrierungsabgaben, Bëllegen Akt, MwSt., Notargebühren, Hypothekenkosten
MwSt. auf den Bauanteil anwendbar
Berechtigt zum Bëllegen Akt und 3% MwSt.
Für die Berechnung der Hypothekeneintragungskosten
Bëllegen Akt — Steuergutschrift von 40 000 € pro Erwerber (80 000 € für ein Ehepaar) auf die Registrierungsabgaben. Nur für den Hauptwohnsitz und bei erstmaliger Nutzung anwendbar.
VEFA / Neubau — Die 7% Abgaben fallen nur auf den Grundstücksanteil an. Der Bauanteil unterliegt der MwSt. (3% Hauptwohnsitz, 17% sonst), mit einem Steuervorteil bis 50 000 €.
Notargebühren — Berechnet nach einem geregelten degressiven Tarif (4% bis 10 000 € dann degressiv).