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LTV, Kreditkapazität, Tilgungsplan und DSCR — konform mit luxemburgischen Bankpraktiken (CRR, CSSF, EBA).
Standard-LTV für einen Hypothekenkredit in Luxemburg. Von den meisten Banken verlangt.
Tolerierter LTV für Erstkäufer unter Bedingungen (ausreichendes Einkommen, Restschuldversicherung).
Über 90 % ist eine Staatsgarantie oder zusätzliches Eigenkapital erforderlich.
Luxemburgische Banken verwenden den Mortgage Lending Value (MLV) gemäß Art. 4(1)(74) CRR und EBA/GL/2020/06 Leitlinien.
Die MLV wendet vorsichtige Abschläge (konjunkturell, Vermarktung, spezifisch) auf den Marktwert an, um einen nachhaltigen Wert zu ermitteln.
Die CSSF verlangt, dass der LTV auf der MLV berechnet wird, nicht auf dem Marktwert.
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