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Berechnen Sie die gesetzliche Höchstmiete gemäß dem Gesetz vom 21. September 2006 über Wohnraummietverträge in Luxemburg.
Kaufpreis laut notarieller Urkunde
Jahr der Urkundenunterzeichnung
Verbesserungsarbeiten (ohne laufende Instandhaltung)
Möglicher Zuschlag für möblierte Wohnungen
Miete aufgeteilt unter Mitbewohnern
Reduziert das investierte Kapital basierend auf dem Alter der Immobilie
Hinweis: Die Abnutzung ist im Gesetz von 2006 nicht vorgesehen, kann aber vom Mieter geltend gemacht werden. Die Anwendung liegt im Ermessen des Friedensrichters.
Gesetz vom 21. Sept. 2006 — Die Jahresmiete darf 5 % des mit STATEC-Koeffizienten neubewerteten investierten Kapitals nicht übersteigen.
Investiertes Kapital = neubewerteter Kaufpreis + neubewertete Verbesserungsarbeiten.
Reform 2024 — Der Schwellenwert wurde von 5 % auf 3,5 % gesenkt für Wohnungen, deren investiertes Kapital eine bestimmte Obergrenze übersteigt. Prüfen Sie die Anwendungsbedingungen.